Keine Doppelbesteuerung der Betriebsprämien

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt verbindlich festgelegt, dass die Betriebsprämie weiterhin erst mit Ablauf des Kalenderjahres steuerlich zu erfassen ist. Dies teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die ursprünglich vorgesehene Vorverlegung des Bilanzierungszeitpunkts der Betriebsprämie hätte im Wirtschaftsjahr 2007/08 eine bilanzielle Erfassung der Betriebsprämie 2007 sowie der hälftigen Betriebsprämie 2008 (Doppelbesteuerung) bedeutet und nach Schätzungen des DBV für die deutsche Landwirtschaft zu zusätzlichen, steuerlichen Mehrbelastungen von jeweils 350 Millionen Euro für die Jahre 2007 und 2008, also insgesamt 700 Millionen Euro, geführt. Das Bundesfinanzministerium selbst ging stattdessen von einer Mehrbelastung von etwa 450 Millionen Euro aus.

Nun kann dieser massive Liquidationsabfluss für die landwirtschaftlichen Unternehmen über alle Betriebsformen und -größen hinweg vermieden werden.

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Herausgeber DBV
Erscheinungsdatum 24.10.2008