Raffiniertes Rapsöl unterliegt dem ermäßigten MwSt-Satz von 7%

Das Bundesministerium für Finanzen stellt klar, dass genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle auch verarbeitet unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen. Hierzu wird auch raffiniertes Rapsöl gezählt, auch wenn es als Kraftstoff verwendet wird.
Ausdrücklich weißt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) jedoch darauf hin, dass eine Mischung aus Rapsöl und Dieselkraftstoff dem Regelsteuersatz unterfällt.
Somit ist die Verwendung von raffiniertem Rapsöl als Kraftstoff dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz zuzuordnen.
Für den Fall, dass Rapsöl-Kraftstoff/Dieselkraftstoffgemische entweder innerhalb eines Steuerlagers oder auch im freien Verkehr hergestellt werden, ist der Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen.
In etwaigen Auseinandersetzungen mit den Hauptzollämtern sollte auf die entsprechende Formulierung des BMF-Schreibens verwiesen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einhaltung der Vorschrift zur Vergällung von Rapsöl als Voraussetzung für den Erhalt der Flächenprämie bei Anbau von Raps auf Stilllegungsflächen aus diesem Raps naturgemäß kein genusstaugliches Rapsöl hergestellt werden kann und folglich dieses Produkt dem Regelsteuersatz von derzeit 16% und zukünftig 19% unterliegt.
Im Warengeschäft ist ggf. darauf zu achten, dass im Falle der Verarbeitung von Raps von Nichtstilllegungsflächen bzw. Raps von Stilllegungsflächen in einem Betrieb eine Vermischung mit vergälltem Rapsöl vermieden wird. Maßgebend für den ermäßigten Steuersatz ist die Produkteigenschaft Genusstauglichkeit.

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Erscheinungsdatum 01.09.2005