Aktualisierung: Einschätzung der Fallzahl-Sicherheit von WW-Sorten

Fallzahl-Sicherheit von Winterweizen-Sorten

Die Weizenernte 2025 war – regional differenziert – infolge kritischer Witterung zur Reife von Problemen in der ‚Fallzahl‘ begleitet. Sinkende Fallzahlen sind in der Regel Ausdruck von beginnender Keimungsaktivität. Unterschreitet die Fallzahl Mindestanforderungen des Handels (im Bereich 220 bis 250 s), so wird einer Weizenpartie die Vermarktungsfähigkeit als Backweizen abgesprochen und diese ohne Zwischenstufen als Futterweizen gehandelt. Die Fallzahl ist somit ein wichtiges Vermarktungskriterium. Volkswirtschaftlich können Fallzahlprobleme ein gravierendes Problem darstellen – z.B. in den Jahren 2010 und 2011 waren in Mecklenburg-Vorpommern ca. 75% des angebauten A-Weizens nicht back­fähig. Betrieblich schlägt dies erheblich und vielfältig zu Buche: Qualitätssorten liegen ertraglich unter Futter­weizensorten, werden aber als Futter bezahlt; Kontraktstrafen; unpas­sende N-Düngung. Führt der ‚Fallzahlsturz‘ zu sichtbarem Auswuchs, so können hoher Lagerdruck, erschwerte und zu feuchte Ernte, erhöhte Trocknungskosten, bis hin zu Umbruch nicht druschfähiger Bestände dazukommen.

Größere Probleme mit der Fallzahl treten sehr grob geschätzt und regional unterschiedlich nur in einem Anteil um 1/6 der Jahre auf. Nun gab es nach längerer Pause (zurückliegende Jahre mit Fallzahlproblemen: 2010, 2011, 2017) mit 2023 und 2025 eine engere Folge von Problemjahren.

Die Sorteneigenschaft Fallzahlsicherheit charakterisiert das Potenzial einer Sorte, unter Fallzahldruck (anhaltende Feuchte im letzten Abreifeverlauf) länger als das Gros der Sorten oberhalb der Mindestanforderungen zu bleiben, bzw. umgekehrt das Risiko, diese vorzeitig zu unterschreiten. 2023 und 2025 traten in vielen Sortenversuchen bundesweit Belastungen der Fallzahl auf. Dies war Veranlassung für eine neue umfassende überregionale Auswertung und aktuelle Bewertung der Sorten. In diese Auswertung wurden gezielt nur Versuche unter Belastungsbedingungen einbezogen – dies sind Versuche, in denen einzelne zugelassene Sorten 240 s unterschritten. Der direkte Vergleich von Sorten in jedem Einzelversuch (also unter identischen Bedingungen) ist die Basis für eine solide Sorten­einschätzung. Darauf baut dann die zusammenfassende Auswertung der Gesamtheit der einbezogenen Versuche mit einem adäquaten Modell (Hohenheim-Gülzower-Serienauswertung) auf. In der Grafik ist diese zusammen­fassende Auswertung über allen Bundes­ländern der Jahre 2014 – 2025 dargestellt (insgesamt 334 belastete Versuche, davon 92 in 2023 und 109 in 2025). An der Qualitätsanalyse und der Bereitstellung / Zusammenführung der Daten sind alle Länder­dienststellen für das Sortenwesen, das Bundessorten­amt und die Sortenförderungs­gesellschaft beteiligt – für diese Kooperation an dieser Stelle herzlichen Dank. Die zusammenfassende Auswertung erfolgte in der Landesforschungsanstalt MV.

Mit den zwei noch ‚frischen‘ Jahren 2023 und 2025 liegt nun für fast alle anbaurelevanten Sorten eine hohe Anzahl nutzbarer Belastungsversuche vor. Die Präzision der Einschätzungen hat sich gegenüber der letzten Veröffentlichung damit nochmals erhöht. Dies findet seinen Niederschlag in relativ kleinen Intervallen für den paarweisen Sortenvergleich auf die Signifikanz von Sortenunterschieden. Die Grafik lässt eine fließende Differenzierung im Gesamtsortiment erkennen. Dicht nebeneinander liegende Sorten unterscheiden sich überwiegend nicht signifikant. Über die gesamte Bandbreite gibt es allerdings erhebliche hoch signifikante Unterschiede, die eine Gruppierung der Sorten im Merkmal Fallzahlsicherheit rechtfertigen. Mit der Sortenwahl kann man also die Chancen bzw. Risiken bezüglich möglicherweise eintretender kritischer Reife- und Erntebedingungen relativ gut steuern. Durch die Einbeziehung von Wertprüfungen und EU-Sorten­versuchen brachten auch die jungen, bisher noch nicht beschriebenen Sorten Ergebnisse aus beiden Jahren ein – Neuzulassungen in 2026 und in den LSV neu aufgenommene EU-Sorten können somit schon beschrieben werden. Diese frühe Einstufung von Sorten kann das Risiko deutlich mindern, dass das ‚böse Erwachen‘ erst in einem Problemjahr eintritt, wenn kritische Sorten u.U. bereits sehr große Verbreitung in der Praxis gefunden haben.

Die aktuelle Einschätzung der Fallzahlsicherheit dient den Landwirtschaftsbetrieben als wichtige Information im Rahmen der Sortenwahl. Die Sortenwahl ist immer ein Abwägungs­prozess, denn keine Sorte hat durchweg optimale Eigenschaften. Insofern sollen auch unterdurchschnittliche Einstufun­gen in der Fallzahlsicherheit nicht als k.o.- Kriterium betrachtet werden. Vielmehr können folgende Hinweise gegeben werden:

  • Wie auch bei anderen Risikoeigenschaften sollte bezüglich der Fallzahlsicherheit betrieblich nur ein begrenzter Anteil mit riskanten Sorten bestellt werden. Im Rahmen einer Mehr-Sorten-Strategie lassen sich dabei die unterschiedlichen Risiko­eigen­schaften gezielt ausgleichen.
  • Unter normalen Erntebedingungen sollten unsichere Sorten in der Druschrangfolge vorrangig / frühzeitig gedroschen werden - die sichersten Sorten können dagegen zunächst nach hinten verlagert werden.
  • In einer fortgeschrittenen Belastungssituation, in der bereits ein großer Teil der Bestände unter Druck steht, kann die Umkehr dieser Rangfolge sinnvoll sein, um wenigstens die sichersten Sorten noch zu retten (denn keine Sorte hält die Fallzahl ewig!).
  • Je höher die avisierte Vermarktungsqualität und damit ein zu erwartender Erlös einer Sorte, desto vorrangiger ist die Ernte vor Eintritt des ‚Absturzes‘ der Fallzahl.

Sehr frühreife Sorten können bei gezielt frühem Drusch zu einer u.U. noch günstigen Witterungssituation in einzelnen Jahren auch mal besser rangieren, als es die hier vorgelegte Einstufung im Mittel der Bedingungen erwarten lässt.

(Anlage: grafische Darstellung der Fallzahlsicherheit des aktuellen Sortimentes in MV in der pdf-Datei.)

 

Dokumente

Verfasser Dr. Volker Michel
Erscheinungsdatum 25.03.2026
Telefon 0385 / 588-60230
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