Empfehlungen zur Entschädigung von Flur- und Aufwuchsschäden ab 2024 (BV MV)
Die vorliegenden Richtsätze sollen eine Bewertung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen in Fällen erleichtern, in denen die Einschaltung eines Sachverständigen nicht zweckmäßig erscheint (geringer Gesamtschaden, Einigkeit zwischen den Parteien).
Folgeschäden (Mindererträge, Qualitätsminderung) und zusätzliche Aufwendungen (Bodenbearbeitung, Düngung, Pflanzenschutz, Unkrautbekämpfung etc.) entstehen bei Eingriffen in das Bodengefüge und sollen auf dem Ackerland entweder schadensbezogen oder pauschal und damit sofort entschädigt werden.
Dokumente
Herausgeber | Bauernverband M-V |
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Verfasser | Bauernverband M-V |
Erscheinungsdatum | 30.07.2024 |
Telefon | 0385/588 60200 |
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