Verlängerung der Haltungsdauer männlicher Kälber -Tierwohl, Tierschutz, Ökonomie, Arbeitsorganisation unter einen Hut bringen und abnehmende Hand fordern
In TOP 84 der 1006. Bundesratssitzung am 25.06.2021 wurde das Mindesttransportalter der Kälber von 14 auf 28 Tage angehoben. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Beschluss umzusetzen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte bereits im November 2021 und es besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten nach Verkündigungsdatum. Was dieser Beschluss für die Landwirte mit sich bringt, welche baulichen Lösungen möglich sind, was sie kosten, aber was er auch für das Tierwohl der Kälber bedeutet, wird in diesem Beitrag diskutiert.
Dokumente
| Herausgeber | LFA MV |
|---|---|
| Verfasser | Harms, Jana; Losand, Bernd; Lößner, Patricia |
| Erscheinungsdatum | 16.12.2022 |
| Adresse | Dorfplatz 1 18276 Gülzow-Prüzen |
| Telefon | 0385 / 588-60253 |
| Telefax | 0385 / 588-60311 |
| j.harms@lfa.mvnet.de |




