Praktika und studentische Arbeiten

An der LFA können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika absolviert werden. Diese vermitteln spezifische Kenntnisse, Erfahrungen und Einblicke in die Arbeiten und Abläufe des entsprechenden Bereichs. Pflichtpraktika sind insbesondere solche Praktika, welche verpflichtend aufgrund einer (hoch)schulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung geleistet werden. Freiwillige Praktika dienen entweder der Berufsorientierung (Orientierungspraktika) oder sie werden ausbildungs- bzw. studiumsbegleitend absolviert. Für freiwillige Praktika gilt eine maximale Dauer von drei Monaten. Praktika im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV sind aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben nur unentgeltlich im o. g. Rahmen möglich.

Die einzelnen Institute der LFA bieten in Abhängigkeit ihrer aktuellen Themenschwerpunkte regelmäßig sowohl theoretische als auch experimentelle Studien- und Abschlussarbeiten an. Die Überlassung eines Themas erfolgt entweder in individueller Abstimmung mit den Verantwortlichen der entsprechenden Hochschule oder bei Bestehen einer Kooperation zwischen LFA und Hochschule ggf. auch durch den jeweiligen lehrbeauftragten Mitarbeiter der LFA.