Gemüsebau in "roten" Gebieten - Umsetzung von § 13a DüV
Gemäß § 13a der aktuellen Düngeverordnung ist in mit Nitrat belasteten („roten“) Gebieten der ermittelte Stickstoffdüngebedarf bis zum 31. März des laufenden Düngejahres zu einer jährlichen Gesamtsumme zusammenzufassen. Bei gemüsebaulichen Kulturfolgen ergeben sich hierbei Widersprüche zum ebenfalls in der Düngeverordnung festgeschriebenen Vorgehen bei der Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs von Zweit- und Drittkulturen.
Dokumente
Verfasser | Dr. Kai-Uwe Katroschan |
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Erscheinungsdatum | 26.11.2020 |
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